Bin ich (natural-born) Filipino und habe ich zwei Staatsbürgerschaften?
Der deutsche Fall ist ziemlich einfach. Vater ist deutsch und ich bin Deutschland geboren. Mein Pass und Perso besagen seit 34 Jahren, dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft besitze.
Wie sieht das mit der philippinischen aus. Das Auswärtige Amt sagt auf meine Anfrage dazu:
Sofern Sie durch Geburt die philippinische Staatsangehörigkeit erhalten haben, können Sie sicherlich auch einen philippinischen Pass beantragen. Hierzu müssten Sie sich an die philip. Botschaft wenden. Die Anschrift erhalten Sie über u.a. Link.Übrigens sind die für eine Behörde verdammt schnell im Antworten. Weniger als 24 Stunden hats gedauert.
Ferner findet sich unter den FAQ des Auswärtigen Amtes:
Unser Kind hat seit Geburt neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Muss sich unser Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?
Nein, wenn Ihr Kind durch Geburt automatisch zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat (die deutsche durch Abstammung), ist eine spätere Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten aus deutscher Sicht nicht erforderlich. Ihr Kind ist also dauerhaft Doppelstaater. Unter Umständen mag aber das Recht des anderes Landes eine Optionsnotwendigkeit vorsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen des anderen Landes (Innenbehörden oder Auslandsvertretungen des anderen Landes).Also von der philippinischen Botschaft habe ich noch keine Antwort. Aber jetzt wird es spannend: die aktuelle philippinische Verfassung von 1987:
Article IV CitizenshipAlso 1987. Meine Mutter hat 1990 laut meinem Auszug aus dem Familienstammbuch die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Also bin ich jetzt für insgesamt drei Jahre Filipino gewesen (2) oder bin ich es immer noch?
Section 1. The following are citizens of the Philippines:
(1) Those who are citizens of the Philippines at the time of the adoption of this Constitution;
(2) Those whose fathers or mothers are citizens of the Philippines;
(3) Those born before January 17, 1973, of Filipino mothers, who elect Philippine Citizenship upon reaching the age of majority; and
(4) Those who are naturalized in the accordance with law.
Section 2. Natural-born citizens are those who are citizens of the Philippines from birth without having to perform any act to acquire or perfect their Philippine citizenship. Those who elect Philippine citizenship in accordance with paragraph (3), Section 1 hereof shall be deemed natural-born citizens.
[..]
Nach der philippinischen Verfassung von 1973 ist das ganze etwas anders formuliert:
(2) Those whose fathers and mothers are citizens of the Philippines.Fazit: So also 1975, als ich geboren wurde, war ich kein Filipino. 1987-1990 war ich Filipino. 1990 bis heute habe ich keinen blassen Schimmer. :) Ich warte auf die Antwort der Botschaft und soviel Verwirrung ohne mein Zutun und alles für mich. :) Ich halte Euch auf dem Laufenden.
1 Kommentar:
... ich sollte mich da auch mal drum kümmern! Ich bin Dir aber unendlich dankbar für die Angaben aus der Stellungnahme unter FAQ des Auswärtigen Amts. Meine Devise war bisher, sich besser nicht zu rühren, wegen der schlafenden Hunde.
KD
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